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   BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 503/63   

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https://dejure.org/1965,6447
BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 503/63 (https://dejure.org/1965,6447)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1965 - 4 RJ 503/63 (https://dejure.org/1965,6447)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1965 - 4 RJ 503/63 (https://dejure.org/1965,6447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherung - Ruhen der Rente - Erwerbsunfähigkeitsrente und Unfallversicherungsrente - Altersruhegeld und Unfallversicherungsrente - Mindestbetrag der Rentenzahlung

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.11.1957 - 3 RJ 47/56
    Auszug aus BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 503/63
    Der Jahresarbeitsverdienst, der bei invaliden oder alten Menschen der Berechnung der Verletztenrente zugrunde lag, war erwartungsgemäß niedriger als der Verdienst, den diese in der Vollkraft ihrer Jahre erreicht hatten, Eine geringe Verletztenrente sollte nun nicht die Rente aus der Rentenversicherung herabdrücken (vgl° BSG 6, 115, 117; DBV 1939, 83)° Dieser Beweggrund des Gesetzgebers verdient indessen für das neue Recht keine uneingeschränkte Beachtung° Das neue Recht will in erster Linie eine angemessene Relation hergestellt wissen zwischen der Summe aller Sozialversicherungsbezüge und dem Einkommen, das der Berechtigte bei voller Arbeitsleistung haben würde" Die bei Schaffung des früheren Rechts angestellten Überlegungen, daß es sich nicht lohnt, wegen des Bezugs einer kleinen Verletztenrente das Ruhen eines Teils der - alten - Invlidenrente anzuordnen, passen nicht mehr zu der heutigen Gestaltung des Ruhens der Rente° Damals war die Wirkung des Rubens eine andere" Die Ruhensfolge wurde nicht - wie es heute der Fall ist - von dem Brutto-Arbeitseinkommen abgeleitet; das Ruben ergriff vielmehr Höhe der Unfallrente 1/4.
  • BSG, 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R

    Zusammentreffen einer Unfallwitwenrente und einer Witwenrente aus der

    1) Nach ständiger Rechtsprechung des BSG zu dem bis zum In-Kraft-Treten des WFG geltenden Recht ruht die Witwenrente aus der Rentenversicherung trotz Zusammentreffens mit einer Witwenrente aus der Unfallversicherung jedenfalls dann nicht, wenn die Leistung aus der Unfallversicherung wegen eines Unfalls gewährt wird, der sich ereignete, nachdem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet und Altersruhegeld bezogen hatte, weil er damit die höchstmögliche Rente aus der Rentenversicherung erworben hatte, bevor der Arbeitsunfall eintrat (zur Rechtsprechungsentwicklung vgl BSG Urteile vom 9. Dezember 1965 - 4 RJ 503/63 - BSGE 24, 150 = SozR Nr. 8 zu § 1278 RVO, vom 29. November 1967 - 4 RJ 161/67 - BSGE 27, 230 = SozR Nr. 2 zu § 1279 RVO, vom 21. November 1969 - 12 RJ 52/64 - nicht veröffentlicht, vom 21. Juni 1995 - 5 RJ 4/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 1, vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-600 § 93 Nr. 3, vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 28/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 und vom 27. August 1998 - B 8 KN 20/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 27.08.1998 - B 8 KN 20/97 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Ereignete sich der Arbeitsunfall während des Bezuges einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, wurde diese bis zum Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls der Rentenversicherung anrechnungsfrei geleistet (vgl BSG vom 9. Dezember 1965, BSGE 24, 150, 153).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    In Fällen des Eintritts des Arbeitsunfalls während des Bezuges einer Be-rufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wurde diese zwar bis zum Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls anrechnungsfrei geleistet (vgl. BSG vom 9. Dezember 1965, BSGE 24, 150, 153).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 35/95

    Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    In Fällen des Eintritts des Arbeitsunfalls während des Bezuges einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wurde diese zwar bis zum Eintritt eines weiteren Versicherungsfalls anrechnungsfrei geleistet (vgl BSG vom 9. Dezember 1965, BSGE 24, 150, 153).
  • BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 54/86

    Ausschluß des Ruhens einer Rente - Unfallrente - Beginn der Rentenversicherung -

    Für die Fälle, in denen dies nicht zutrifft, will 5 1278 Abs. 1 RVO in erster Linie eine angemessene Relation hergestellt wissen zwischen der Summe aller Sozialversicherungsbezüge und dem Einkommen, das der Berechtigte bei voller Arbeitsleistung haben würde (vgl BSGE 24, 150, 153 : SozR Nr. 8 zu 5 1278 RVG).
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